Die meisten, die sich für die Betreibung eines Dropshipping Shop entscheiden, tun dies aus der Motivation heraus, sich zu ihrer derzeitigen Tätigkeit ein zweites Standbein zu schaffen. Arbeitnehmer, die die Betreibung eines Dropshipping Shop als Nebentätigkeit ausführen wollen, haben einige spezielle Kriterien, die sich aus ihren arbeitsvertraglichen Vereinbarungen begründen, zu beachten.
Grundsätzlich ist Ihnen eine Nebentätigkeit zusätzlich zu Ihrem Arbeitsverhältnis erlaubt und ein Arbeitgeber kann Ihnen kein generelles Verbot aussprechen. Durch die Eröffnung und die Betreibung eines Dropshipping Shop als Nebentätigkeit dürfen Sie Ihre Pflichten aus dem Hauptarbeitsvertrag nicht verletzen. Kann dies wirklich passieren, da Sie doch bequem die Verwaltung des Dropshipping Shop, nach Feierabend erledigen können? Zu den Aufgaben, die Sie als Betreiber des Dropshipping Shop haben, gehört die Betreuung der Kunden, sowie die Bestellabwicklung. Besonders das Thema Kundenbetreuung kann dazu führen, dass Sie Pflichten aus Ihrem Hauptarbeitsvertrag verletzen. Inwiefern?
Im Arbeitsvertrag des Hauptarbeitgebers ist geregelt, in welcher Zeit sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Und an diese Vereinbarung muss sich der Arbeitnehmer halten. Was er außerhalb dieser Arbeitszeit tut, ist seine Angelegenheit. Gesetzt nun den Fall, Sie arbeiten von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, der vereinbarten Arbeitszeit, an Ihrem Arbeitsplatz und es klingelt Ihr Mobiltelefon. Ein Kunde möchte wissen, wo seine Ware aus der Bestellung in Ihrem Dropshipping Shop bleibt oder möchte zusätzliche Details zu den Eigenschaften eines Artikels aus Ihrem Sortiment erfahren. Jetzt kümmern Sie sich nicht mehr, wie im Arbeitsvertrag mit dem Hauptarbeitgeber festgelegt, um Ihre Pflichten diesen gegenüber, sondern um Ihre Nebentätigkeit, und das in Ihrer vertraglichen Arbeitszeit. Dies kann der Arbeitgeber Ihnen verbieten und dieses Verhalten sogar abmahnen. Gleiches trifft auch zu, wenn Sie die Emails Ihrer Kunden in der Arbeitszeit beantworten. Anders sieht es aus, wenn Ihre Kunden nach 17:00 Uhr anrufen.
Wie können Sie vermeiden, dass Sie Ihre Pflichten auf diese Weise verletzen? Machen Sie Angaben, zu welchen Zeiten Kunden den Betreiber über die Servicehotline erreichen können. Treffen Sie auch eine solche Regelung und Sie können Ihr Mobiltelefon während der Arbeitszeit ausschalten. Beantworten Sie die Emails Ihrer Kunden nur zu einer Zeit, in der Sie nicht für Ihren Hauptarbeitgeber tätig sind. Wenn Kunden eine persönliche telefonische Auskunft wünschen, dann bieten Sie Ihnen in einem Kontaktformular an, Sie zurückzurufen. So stellen Sie Ihren Hauptarbeitgeber und Ihre Kunden zufrieden.
Manche Arbeitgeber möchten, dass ihre Arbeitnehmer sie über die Aufnahme eines Zweitjobs informieren. Möchte Ihr Arbeitgeber über die Aufnahme Ihrer Nebentätigkeit informiert werden, so ist dies nicht mit dem Verbot einer Nebentätigkeit durch den Arbeitgeber gleichzusetzen. Die Unterlassung dieser Information stellt hingegen eine Verletzung des Arbeitsvertrages dar und berechtigt aufgrund dessen den Arbeitgeber zur Erteilung einer Abmahnung.
Obgleich eine Nebentätigkeit grundsätzlich erlaubt ist, kann man nicht automatisch daraus ableiten, dass der Arbeitgeber nun alle Arten von Nebentätigkeiten, den seine Arbeitnehmer nachgehen, einfach so hinnehmen muss. Als Arbeitnehmer dürfen Sie nur eine Nebentätigkeit ausführen, die nicht gegen Ihre vertraglichen Pflichten aus dem Hauptarbeitsvertrag verstoßen oder den Interessen Ihres Hauptarbeitgebers zuwider handelt. Kann dies bei der Betreibung eines Dropshipping Shops gegeben sein? Jawohl. Ihre Nebentätigkeit darf keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber darstellen. Das Sortiment Ihres Dropshipping Shop sollte nicht das gleiche sein, wie das Ihres Hauptarbeitgebers bzw. aus der Branche kommen, in der Ihr Hauptarbeitgeber tätig ist.
