Ob nun als Nebengewerbe, um sich etwas das Gehalt für persönliche Wünsche aufzubessern, oder als Schritt in die Vollexistenz, wer einen Dropshipping Shop betreibt ist gewerblich tätig und wird, sofern er Leistungen von der Arge bezieht, im Team für Selbstständige betreut. Viele fragen sich nun, inwiefern es überhaupt möglich ist, selbstständig zu sein und trotzdem Leistungen aus dem ALG II zu beziehen.
Schauen wir uns dazu an, für wen der Gesetzgeber vorgesehen hat, Nutzen aus dem ALG II zu genießen und inwiefern Sie, als Betroffener, diese Regelung für sich nutzen können, um Ihren Dropshipping Shop zu betreiben. Anspruch auf Leistungen aus dem ALG II haben Personen, die zwischen 15 und 65 Jahre alt und erwerbsfähig sind, sowie ihren Lebensunterhalt nicht aus eignen Mitteln bestreiten können. Dabei definiert sich der Begriff erwerbsfähig so, dass der Betreffende imstande ist, zu den Bedingungen, die der Arbeitsmarkt gegenwärtig bietet, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Angewandt auf Sie als Betroffenen, heißt dies im Klartext: Auch wenn Sie sich mit einem Dropshipping Shop selbstständig gemacht haben, und die daraus resultierenden Gewinne reichen nicht um Ihren berechtigen Lebensunterhalt zu sichern, erhalten Sie ergänzende ALG II Leistungen auch als Selbständiger. Fazit: Ein Dropshipping Shop als Selbständiger zu betreiben und trotzdem im Bezug von ALG II zu sein, ist kein Widerspruch. Nur kann es sein, dass Ihnen die Arge dann das Gewerbe untersagt, wenn Sie eine Vollexistenz mit Dropshipping haben und ergänzende ALG II Leistungen beziehen, weil Sie nur Verluste machen. Grund: In der Vollexistenz stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Auf der anderen Seite besteht keine Aussicht, dass Sie mit dem Gewerbe von solchen Leistungen unabhängig werden. Die Konsequenz daraus: Sie müssten das Gewerbe aufgeben, oder zumindest als Nebengewerbe deklarieren, damit Sie dem Arbeitsmarkt völlig zur Verfügung stehen. Zugegeben, Förderungen zur Umsetzung des Konzeptes Dropshipping gibt meist nur für eine Vollexistenz.
Nun wollen Sie aber nicht gleich ein Unternehmen mit voller Konsequenz über Dropshipping gründen, sondern lediglich einen Dropshipping Shop als Nebeneinkommen zu Ihren ALG II Leistungen betreiben. Tatsache ist, Sie sind so oder so Gewerbetreibender. Im Rahmen der Zuverdienstmöglichkeit zu ALG II ist ein gewerbliches Nebeneinkommen möglich. Unter zwei Gesichtspunkten muss die Betreibung des Dropshipping Shop hier gesehen werden. Mit einer Eingliederungsvereinbarung sind Sie verpflichtet, alles daran zu setzen, Ihren Lebensunterhalt aus eignen Mittel zu bestreiten oder zumindest den Leistungsbezug zu mindern. Die Gewinne, die Sie aus dem Betrieb mit Ihrem Dropshipping Shop erlangen, werden nach Abzug des Freibetrages Ihrem ALG II Satz angerechnet und damit würde sich der Bedarf zumindest mindern. Der andere Gesichtspunkt unter dem ein solches Nebeneinkommen mit einem Dropshipping Shop zu bewerten ist, ist Ihre Attraktivität für zukünftige Arbeitgeber. Trotz Ihrer Situation, sind Sie tätig geblieben, was Ihnen Punkte bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz einträgt.
Was sollten Sie bei Ihrem Antrag auf ALG II beachten, wenn Sie einen Dropshipping Shop betreiben? Weil Sie nun als Gewerbetreibender gelten, ist Ihr ALG II Bescheid nicht nur auf 6 Monate beschränkt, sondern der Bescheid ergeht so lange vorläufig an Sie, bis Sie für den bewilligten Zeitraum eine endgültige Abschlussrechnung in Form einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung der ARGE vorgelegt haben. Danach wird über die endgültige Bewilligung entschieden. Ein nächster Punkt betreffen Investitionen. Auf Ihrem Bewilligungsbescheid finden Sie den Vermerk, dass hochwertige Investitionen vorher mit der ARGE abzustimmen sind. Brauchen Sie also ein Notebook mit Internetverbindung, um von überall Ihren Dropshipping Shop zu betreiben, müssen Sie dies der ARGE gegenüber rechtfertigen. Kurz noch zu Ihrer der Betriebskostenbetrachtung durch die ARGE. Abschreibungen auf Sachanlagen wie Computer usw. werden nicht als Kosten anerkannt. Des weiteren wird eine geringere Kilometerpauschale für Dienstfahrten als sonst in der Buchhaltung üblich angesetzt. Da Sie die Aufgabe haben, das Marketing Ihres Dropshipping Shop zu organisieren, müssen Sie auch über Ihre Werbemaßnahmen für den Dropshipping Shop der ARGE Bescheid geben.
